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Gesetzliche Betreuung

ist durch das Betreuungsgesetz geregelt

Berufsbetreuer:
der unvermögende Betreute – der Betreuer erhält seine Vergütung aus der Staatskasse
der vermögende Betreute – bezahlt nach Prüfung des Amtsgerichtes die Vergütung aus seinem Vermögen

wird die Betreuung ehrenamtlich geführt, so gibt es eine Aufwandsentschädigung nach dem Betreuungsgesetz

Dienstleistungen über das Büro

Stundensatz; 16,06€ inklusive Mehrwertsteuer
Bei Schriftverkehr und Bewerbungsschreiben die dazugehörigen Kosten für Material und Versand

Ambulanter Betreuungsdienst

für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach dem Pflegegesetzbuch SGB XI § 45 b
(Demenzbetreuung)
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Das Büro für soziale Leistungen hat dazu die Zulassung.
Die Kosten werden mit Ihnen besprochen.