Gesetzliche Betreuung
ist durch das Betreuungsgesetz geregelt
Berufsbetreuer:
der unvermögende Betreute – der Betreuer erhält seine Vergütung aus der Staatskasse
der vermögende Betreute – bezahlt nach Prüfung des Amtsgerichtes die Vergütung aus seinem Vermögen
wird die Betreuung ehrenamtlich geführt, so gibt es eine Aufwandsentschädigung nach dem Betreuungsgesetz
Dienstleistungen über das Büro
Stundensatz; 16,06€ inklusive Mehrwertsteuer
Bei Schriftverkehr und Bewerbungsschreiben die dazugehörigen Kosten für Material und Versand
Ambulanter Betreuungsdienst
für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach dem Pflegegesetzbuch SGB XI § 45 b
(Demenzbetreuung)
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Das Büro für soziale Leistungen hat dazu die Zulassung.
Die Kosten werden mit Ihnen besprochen.