Das persönliche Budget
Mit dem Persönlichen Budget erhalten behinderte Menschen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen. Sie können Leistungen selbständig einkaufen und bezahlen und werden somit zu Käufern, Kunden oder auch zu Arbeitgebern. Auf Antrag von Rehabilitationsträgern erhalten Leistungsempfänger anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein eigenes Budget, dessen Höhe sich individuell auf den festgestellten Bedarf berechnet, und aus dem sie notwendig erachtete Aufwendung bezahlen können.