Budgetassistentin und Budgetverwalter
Mit dem Persönlichen Budget erhalten behinderte Menschen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen. Sie können Leistungen selbständig einkaufen und bezahlen und werden somit zu Käufern, Kunden oder auch zu Arbeitgebern. Auf Antrag von Rehabilitationsträgern erhalten Leistungsempfänger anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein eigenes Budget, dessen Höhe sich individuell auf den festgestellten Bedarf berechnet, und aus dem sie notwendig erachtete Aufwendung bezahlen können.
Da eine große Zahl von Menschen mit einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Verwaltung des Persönlichen Budgets selbständig durchzuführen, ist eine Unterstützung in Form eines Budgetassistenten unverzichtbar. Ein Budgetassistent hat beratende Funktion, sowohl über Möglichkeiten der Verwendung des Budgets, sowie dessen Vor- und Nachteile. Des Weiteren hat er die Pflicht, über verschiedene Anbieter und deren Leistungen zu informieren und beim Abschluss von Verträgen bzw. bei Kündigungen zu fungieren.