Sie sind hier: Betreuung

Gesetzliche Betreuung:

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung, die auch dann zum Tragen kommt, wenn der Betreute geschäftsfähig ist. Mit dem Ziel, ein Selbstbestimmtes Leben weitestgehend zu erhalten, unterstützen gesetzliche Betreuer ihre Klienten bei deren Entscheidungen und handeln für sie als gesetzliche Vertreter.

Vorraussetzungen Laut § 1896 BGB wird eine gesetzliche Betreuung notwendig, sobald eine Person ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig zu regeln und notwendige Entscheidungen zu treffen. Grundsätzlich richtet sich eine Betreuung an Volljährige, bei denen ein psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige, oder seelische Behinderung vorliegt. Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Aufgaben der gesetzlichen Betreuung Nach § 1901 verlangt das Gesetz, dass der Betreuer nur mit den Aufgaben betraut wird, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Die Definition der Aufgabenbereiche unterliegen dem Grundsatz der Erforderlichkeit § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, d.h. dem Betreuer werden nur Aufgaben zugewiesen, die der Unterstützung der Betroffenen bedürfen und dem Wohl des Betreuten entspricht. Zudem darf die Dauer der Betreuung nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Laut § 69 Abs. 1 Nr.5 FGG bedarf eine Betreuerbestellung nach längstens 7 Jahren einer Überprüfung.

Aufgabenkreise Regelung aller finanziellen Angelegenheiten /Vermögenssorge - Vertretung vor Behörden und Ämtern - Gesundheitssorge - Wohnungsangelegenheiten - Aufenthaltsbestimmungen

Soziale Betreuung:

Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

Begleitung bei Arztterminen

Gesellschafterin für die Freizeit

Hilfe im Haushalt

Die Soziale Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern keine gesetzliche Betreuung durch meine Person besteht.

Psychosoziale Betreuung:

Die psychosoziale Betreuung ist ein Betreuungsangebot und richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen.
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet die Demenzerkrankung eine enorme körperliche und seelische Belastung und oftmals den Rückzug in die soziale Isolation.
Unser Ziel ist es, durch eine stundenweise Betreuung die Versorgungsqualität des Demenzkranken zu verbessern und gleichzeitig die psychische und physische Belastung ihrer Angehörigen zu verringern

Folgende Angebote stehen dabei zur Verfügung:

Die psychosoziale Betreuung dient der Stabilisierung und Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten, mit dem Ziel des Statuserhaltes und die daraus resultierende Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags. Weiterhin dient dies der Verzögerung der Symptomprogression und zur Verfestigung alltäglicher Arbeitsabläufe, mit dem Ziel den Grad der Pflegebedürftigkeit zu verzögern. Die psychosoziale Betreuung soll den pflegenden Angehörigen entlasten und auch Hilfestellung und Unterstützung dem Angehörigen aufzeigen.

Demenzgruppe:

Das niedrigschwellige Betreuungsangebot bezieht sich auch eine Betreuungsgruppe und eine
individuelle Betreuung zu Hause.

Betreuungsgruppe;

2x pro Woche in der Zeit von 9.00 Uhr - 13.00 Uhr oder von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, 4 Stunden pro Tag, eine Mittagesmahlzeit ist möglich, Getränke werden gereicht
Dieses wird den Wünschen und Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen angepasst.

Einzelbetreuung;

an 3 Tagen pro Woche in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr für maximal 4 Stunden

Familienentlastender Dienst

-- noch keine Beschreibung --