Gesetzliche Betreuung:
Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung, die auch dann zum Tragen kommt, wenn der Betreute geschäftsfähig ist. Mit dem Ziel, ein Selbstbestimmtes Leben weitestgehend zu erhalten, unterstützen gesetzliche Betreuer ihre Klienten bei deren Entscheidungen und handeln für sie als gesetzliche Vertreter.
Soziale Betreuung:
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Erledigung des Schriftverkehrs
- Ausfüllen von Formularen
Begleitung bei Arztterminen
- Vereinbarung von Terminen
Gesellschafterin für die Freizeit
- Einkaufsbummel
- Spaziergang
- Reiseplanung und Begleitung
Hilfe im Haushalt
- Organisation von Haushaltshilfe
- Organisation von Kinderbetreung
- Organisation und Planung von Feiern
Die Soziale Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern keine gesetzliche Betreuung durch meine Person besteht.
Psychosoziale Betreuung:
Die psychosoziale Betreuung ist ein Betreuungsangebot und richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen.
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet die Demenzerkrankung eine enorme körperliche und seelische Belastung und oftmals den Rückzug in die soziale Isolation.
Unser Ziel ist es, durch eine stundenweise Betreuung die Versorgungsqualität des Demenzkranken zu verbessern und gleichzeitig die psychische und physische Belastung ihrer Angehörigen zu verringern
Folgende Angebote stehen dabei zur Verfügung:
- Gesellschaftliche Spiele
- Kreuzworträtsel
- Denk- und Gedächtnisspiele
- Bewegungsspiele und Gymnastik
- Entspannungsübungen
- Kreatives Arbeiten
- kleine Ausflüge in bekannte und geliebte Orte
Die psychosoziale Betreuung dient der Stabilisierung und Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten, mit dem Ziel des Statuserhaltes und die daraus resultierende Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags. Weiterhin dient dies der Verzögerung der Symptomprogression und zur Verfestigung alltäglicher Arbeitsabläufe, mit dem Ziel den Grad der Pflegebedürftigkeit zu verzögern. Die psychosoziale Betreuung soll den pflegenden Angehörigen entlasten und auch Hilfestellung und Unterstützung dem Angehörigen aufzeigen.
Demenzgruppe:
Das niedrigschwellige Betreuungsangebot bezieht sich auch eine Betreuungsgruppe und eine
individuelle Betreuung zu Hause.
Betreuungsgruppe;
2x pro Woche in der Zeit von 9.00 Uhr - 13.00 Uhr oder von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, 4 Stunden pro Tag, eine Mittagesmahlzeit ist möglich, Getränke werden gereicht
Dieses wird den Wünschen und Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen angepasst.
Einzelbetreuung;
an 3 Tagen pro Woche in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr für maximal 4 Stunden